Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 33 Rentenarten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-1 (1) Renten werden geleistet wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-2 (2) Renten wegen Alters sind
sowie nach den Vorschriften des Fünften Kapitels
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-3 (3) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-4 (4) Renten wegen Todes sind
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-5 (5) Renten nach den Vorschriften des Fünften Kapitels sind auch die Knappschaftsausgleichsleistung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten.
Wird zitiert von 111 Entscheidungen zu § 33 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Karlsruhe, 16.07.2004 – 6 O 924/03Zitiert von 1
- LAG Hessen, 29.10.2012 – 16 Sa 483/12
- BSG, 09.04.2002 – B 4 RA 58/01 RZitiert von 11
- LSG NRW, 20.01.2000 – L 2 KN 56/96
- BAG, 19.04.2016 – 3 AZR 341/14Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Anrechnung einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf das GesamtruhegeldZitiert von 5
- BFH, 13.04.2011 – X R 33/09(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Keine Ertragsanteilsbesteuerung von Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten)Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.06.2024 – B 5 R 14/22 R(Aussparung nach § 48 Abs 3 SGB 10 bei einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Heranziehung auch von etwaigen anderen Altersrentenarten als Vergleichsmaßstab)Zitiert von 2
- BSG, 18.04.2024 – B 5 R 10/22 RAnpassung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach rechtskräftiger Abänderung eines Versorgungsausgleichs - Tod der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs ausgleichsberechtigten PersonZitiert von 1
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 – 5 Sa 34/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 33 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 33 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2509)
BGBl. 2017 I S. 2509
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 33 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
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21.07.2004 Ausfertigung
§ 33 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I 1791)
BGBl. 2004 I S. 1791
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