Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 33 Rentenarten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 109
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Nach Gewicht
- LG Karlsruhe, 16.07.2004 – 6 O 924/03Zitiert von 1
- LAG Hessen, 29.10.2012 – 16 Sa 483/12
- BSG, 09.04.2002 – B 4 RA 58/01 RZitiert von 11
- LSG NRW, 09.08.2001 – L 2 KN 69/98Zitiert von 2
- LSG NRW, 20.01.2000 – L 2 KN 56/96
- BAG, 19.04.2016 – 3 AZR 341/14Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Anrechnung einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf das GesamtruhegeldZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.06.2024 – B 5 R 14/22 R(Aussparung nach § 48 Abs 3 SGB 10 bei einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Heranziehung auch von etwaigen anderen Altersrentenarten als Vergleichsmaßstab)Zitiert von 2
- BSG, 18.04.2024 – B 5 R 10/22 RAnpassung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach rechtskräftiger Abänderung eines Versorgungsausgleichs - Tod der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs ausgleichsberechtigten Person
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 – 5 Sa 34/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-1 (1) Renten werden geleistet wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-2 (2) Renten wegen Alters sind
sowie nach den Vorschriften des Fünften Kapitels
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-3 (3) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-4 (4) Renten wegen Todes sind
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/33#abs-5 (5) Renten nach den Vorschriften des Fünften Kapitels sind auch die Knappschaftsausgleichsleistung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten.